Autofahrer, die ihren Führerschein nach dem 1. Januar 1999 erworben haben, sollten bei der Anmietung eines Wohnmobiles im In- oder Ausland prüfen, ob ihre Fahrerlaubnis für das ausgewählte Fahrzeug ausreicht. Camping-Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, die zur Anmietung angeboten werden, dürfen dann unter Umständen mit der erteilten deutschen Führerscheinklasse nicht gefahren werden. Darauf weist der ADAC hin.
Die Pkw-Führerscheinklasse B des EU-Führerscheins gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Wiegt der Camper mehr, benötigt man dafür die Führerscheinklasse C1 oder C, worauf nur wenige Vermieter ausdrücklich hinweisen. Bei Verstößen können im Reiseland Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes drohen.
Die alte deutsche Führerscheinklasse 3 erlaubt das Führen eines Fahrzeugs bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Dasselbe gilt für alte graue oder rosa Führerscheine der Klasse 3, die in die Plastikkarte umgeschrieben wurden. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen dürfen nur mit Führerschein-Klasse 2 bzw. Klasse C gefahren werden. (ampnet/nic)