Autofahrer sollten sich vor Reisebeginn über die Mautbestimmungen im Urlaubsland informieren. Der ADAC hat nun, mitten in der Urlaubssaison, die wichtigsten Bestimmungen zusammengestellt. Verstöße gegen die Landesregelungen können sehr teuer werden. Wer keine Vignette kauft oder sie nicht richtig an der Windschutzscheibe anbringt, muss mit teils drastischen Bußgeldern rechnen. In Slowenien drohen bis zu 800 Euro. Auch Österreich (ab 120 Euro), die Schweiz (190 Euro plus Vignettenkosten) und Tschechien (ab 185 Euro) bitten Mautsünder richtig zur Kasse.
In der Europäischen Union gibt es in neun Ländern eine streckenbezogene Maut. In Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien müssen Autofahrer eine Gebühr entsprechend der zurückgelegten Kilometer zahlen. Auch in den Nicht-EU-Ländern Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Norwegen, Serbien, in der Türkei und in Weißrussland wird nach Entfernung abgerechnet. Nicht immer ist das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt je nach Land beim Ein- oder Ausfahren; Länder wie Portugal und Polen setzen auf verschiedenen Streckenabschnitten auch elektronische Bezahlsysteme ein.
In einigen Ländern fällt zudem eine Sondermaut für Brücken, Tunnel und Pässe an, etwa in Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark und Schweden. Acht weitere Länder verlangen für Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette: Bulgarien, Österreich, Rumänien, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die Vignetten gelten unterschiedlich lange. (ampnet/nic)